Der «längste Tag»

    Am 30. November herrscht bei den Krankenkassen
    mal wieder «Highnoon»

    Die Prognosen bezüglich der Krankenkassenprämien 2020 kann einem in der Vorweihnachtszeit schon mal die Stimmung verderben. Insbesondere dann, wenn man in den Kantonen lebt, in welchen eh schon die Krankenkassenprämien sehr hoch sind. Zum Beispiel in Baselland und in Basel-Stadt. Bis Ende November ist es grundsätzlich möglich, die Krankenkasse zu wechseln. Und so bereiten sich die Versicherungsunternehmen erneut auf den «längsten Tag» des Jahres vor.

    (Bild: Bilddatenbank Kanton BS) Jeweils immer im November überlegen sich viele, bei wem und wie sie die Grundversicherung abschliessen.

    Die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozent. Sie beträgt durchschnittlich 315,40 Franken. Es wurde zwar erwartet, dass die Prämien weniger stark steigen werden als während der vergangenen Jahre. Aber die Angst vor einer signifikanten Erhöhung war nicht unbegründet. Denn seit Inkrafttreten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1996 ist die mittlere Prämie jährlich um durchschnittlich 3,8 Prozent gestiegen. Das Konstrukt der mittleren Prämie berücksichtigt alle in der Schweiz bezahlten Prämien und entspricht der durchschnittlichen Prämienbelastung pro Person.

    Branchenkenner Roger Weilenmann, Geschäftsführer der Basler Versicherungsbroker-Firma Haysen: «Auf den ersten Blick ist es erfreulich, dass im Durchschnitt die Prämien nur leicht steigen oder gar sinken. Allerdings handelt es sich um Durchschnittsprämien. Je nach Krankenkasse oder Wohnort, variieren Prämien stärker. Ich persönlich wohne mit meiner Familie in Basel-Stadt. Man konnte lesen, dass die Prämien in unserem Kanton sinken. Bei meiner Kasse steigen sie jedoch auch dieses Jahr wiederum um etwa vier Prozent. Generell bin ich eher skeptisch und denke, dass wir noch weit davon entfernt sind, dass Prämien nachhaltig nicht steigen. Viele Familien werden wohl erleichtert sein, dass es dieses Jahr nicht schon wieder zu einer schmerzlichen Erhöhung kommt, aber eben, wie schon erwähnt denke ich, dass dies nicht von Dauer sein wird.»

    Das «grosse Rechnen» …
    Und so beginnt für viele Familien – unbeeinflusst von der Höhe des Prämienanstiegs – jedes Jahr das grosse Rechnen. Speziell in den Kantonen mit einer relativ hohen Prämienbelastung wie Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Wo bekomme ich das beste Preis-/Leistungsverhältnis? Bei welcher Kasse ist der Aufschlag weniger hoch? Reicht es noch bis 30. November, dem traditionellen Stichtag zur Einreichung des Krankenkassenwechsel-Begehrens? Für die Mitarbeitenden der Krankenkassen ist der 30. November als letzter Stichtag gleichbedeutend mit viel Stress und Arbeit.

    Auch die Grenzgänger/innen können profitieren
    Interessant ist die Situation bei einer wichtigen Zielgruppe der Arbeitgebenden in unserem Dreiländereck: den Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Roger Weilenmann hat sich mit seiner Firma Haysen (www.haysen.com) unter anderem auch auf diese Zielgruppe spezialisiert und kennt die besten Lösungen zur Optimierung der Versicherungssituation auf allen Ebenen für alle Deutschen und Französischen Arbeitnehmer/innen in der Region: «Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, welche bereits eine Krankenversicherungs-Lösung in der Schweiz haben, ist es möglich, diese noch bis Ende November zu wechseln. Die günstigsten Anbieter bewegen sich um die 230 Franken Monatsprämie. Dies gilt für Frankreich und Deutschland. Ausserdem wissen immer noch viele Grenzgänger nicht, dass Sie sich für das Schweizer System entscheiden können, wenn sie sich nicht offiziell von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreit haben lassen.»

    (Bild: zVg) Branchenkenner Roger Weilen­mann (Haysen.com): «Viele Grenz­gängerinnen und Grenzgänger sind sich nicht bewusst, welche enormen Optimierungs-Möglichkeiten sie bezüglich Vorsorge, Pensionierung und Krankenversicherung haben.»

    Zurzeit sei, so Weilenmann weiter, bei den Deutschen Grenzgängern sicher das Thema der Steuerersparnis brandaktuell. Durch eine Einzahlung in eine Direktversicherung für die berufliche Altersvorsorge in Deutschland ist es einem Grenzgänger möglich, bis zu 2800 Euro an Steuern zu sparen. Dazu muss er natürlich einen gewissen Beitrag einzahlen. «Man bezeichnet diese Lösung auch als Säule 3a für deutsche Grenzgänger. Es handelt sich dabei nicht um eine klassische dritte Säule, sondern um die zweite Schicht in Deutschland für die berufliche Altersvorsorge. Dazu braucht es die Unterschrift des Arbeitgebers in der Schweiz. Ansonsten kann der Vertrag nicht zustande kommen.» Man kann maximal 6432 Euro einzahlen. Roger Weilenmann: «Es gibt diverse Anbieter im Markt und es macht Sinn, wenn man die Angebote vergleicht. Wir von Haysen arbeiten mit einem engen Netz an Spezialisten in Deutschland zusammen. Die Verträge werden in Deutschland unterzeichnet von den Grenzgängern, werden dann an uns übermittelt und die Unterschrift beim Arbeitgeber eingeholt. Die Beiträge in einer Direktversicherung können nämlich direkt beim steuerbaren Einkommen abgezogen werden.» Gerade für Grenzgänger sei es sehr wichtig, dass sie die Situation genau analysieren, sagt der Experte. In den Monaten Oktober, November und Dezember versenden die meisten Pensionskassen Informationen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche ausweisen wie hoch man sich in die Pensionskasse einkaufen kann. «Aber aufgepasst!», sagt Weilenmann und warnt: «Gerade bei Grenzgängern muss genau geprüft werden, ob sich ein Einkauf lohnt. Da die steuerliche Situation sich vor drei Jahren geändert hat, kann es durchaus sein, dass ein Einkauf ohne steuerliche Folgen bleibt. Dies macht wenig Sinn, wenn man bei einem Einkauf keine Steuern spart. Wir kennen die Tücken und können die Grenzgänger bei diesen Themen detailliert beraten.»

    Wachstumsrate des Gesundheitswesens höher als jene für Wohnbevölkerung
    Der Gesundheitszustand beeinflusst die Lebensqualität der Menschen und ist ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes. Die Aufgabe des Gesundheitswesens ist es, kranke oder verunfallte Menschen soweit als möglich zu heilen und zur Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung beizutragen. Ein Indikator zeigt, wie viel Geld im Gesundheitswesen pro Einwohnerin und Einwohner pro Monat ausgegeben wird. Die Ausgaben stehen dabei in direkter Konkurrenz zur Deckung anderer Grundbedürfnisse. Die Kosten werden zum grossen Teil von den obligatorischen Krankenversicherungen, den privaten Haushalten (zusätzlich zu den Krankenkassenprämien) und den Kantonen getragen. Die Gesundheitsausgaben werden in Franken pro Kopf und pro Monat ausgewiesen. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner wird im Schnitt eine bestimmte Summe vom Kanton ausgegeben. Ein Teil der monatlichen Ausgaben werden von der obligatorischen Krankenversicherung, ein weiterer von den privaten Haushalten und ein Teil wird vom Staat (Prävention, Verwaltung, Subventionen, Ergänzungsleistungen der AHV und IV sowie kantonal geregelte Alters- und Pflegehilfe) finanziert. Der Rest wird von weiteren Versicherungen (Zusatzversicherungen, AHV, IV, Unfallversicherung und so weiter) und privatrechtlichen Stiftungen getragen. Die privaten Haushalte zahlen zusätzlich zu den Versicherungsprämien vor allem für Pflegeheime, Zahnarztleistungen und für ambulante und stationäre Kostenbeteiligungen im Rahmen der Krankenversicherung (Quelle: BAG). Angesichts dessen, dass die Wachstumsrate der Gesamtkosten des Gesundheitswesens höher war als jene für die ständige Wohnbevölkerung ist es nachvollziehbar, warum es nun zu Prämienerhöhungen kommt.

    JoW


    Wechselgedanken?

    Kündigung und Wechsel der Grundversicherung – So wird’s gemacht

    Alle Jahre wieder stellen sich viele Versicherte die Frage: Krankenkasse wechseln oder nicht? Nach reiflicher Abwägung entscheiden sich, so der Trend, immer mehr Menschen für einen Wechsel. Nicht zuletzt aufgrund grosser Unterschiede in den Kantonen und Kassen bezüglich der Prämienberechnung. Will man noch die Krankenkasse wechseln, so muss(te) die Kündigung demnach spätestens bis zum 30. November beziehungsweise am letzten Arbeitstag im November in schriftlicher Form bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen. Achtung: es gilt nicht das Datum des Poststempels. Man kann die Grundversicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Schweizer Krankenkasse wechseln. Voraussetzung ist, dass man keine Prämienausstände ausweist. Ein Sonderfall ist, wenn man die Grundversicherung mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken beziehungsweise für Kinder ohne Franchise abgeschlossen wurde. In diesem Falle könne man auch per 30. Juni kündigen und zu einer anderen Schweizer Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt diesbezüglich jedoch drei Monate. Bei den Zusatzversicherungen unterscheiden sich die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse. Bei einer Prämienerhöhung gilt eine verkürzte Kündigungsfrist.


     

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